Univ.-Prof. Dr. Sopp, Karina
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nichtfinanzielle Berichterstattung nach dem CSR-RUG, Neuerungen durch die CSRD und die ESRS
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 erfuhr die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung. Die Umsetzung der CSRD für Berichtsjahre ab 2024 weitet den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive aus: Zukünftig werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
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